Kanzlei Petra Lange
Vollmacht zur anwaltlichen Vertretung

Damit ich für Sie tätig werden kann, benötige ich von Ihnen
eine Vollmacht, ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen.

Diese Vollmacht muss in vielen Fällen vorgewiesen werden.
Zum Beispiel bei:

           > Gerichten
           > Gegnern
           > Ermittlungsbehörden
 

Die Vollmacht benötige ich im Original !

Sie können die Vollmacht entweder bei der Erstberatung in meiner Kanzlei ausfüllen oder unter dem folgenden Link ausdrucken und mir per Post zusenden.


Vollmacht zur anwaltlichen Vertretung durch Rechtsanwältin Petra Lange